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, Beat Müller

PADI Tauchlehrer auch in 2. Instanz verurteilt

Gericht beurteilt auch PADI-Standards

Wir erinnern uns an den Tauchunfall im Jahr 2018 im Thunersee. Der verantwortliche Instructor sowie der Tauchshop-Inhaber wurden beide in erstinstanzlich (Bezirksgericht/Regionalgericht) verurteilt.

Das Urteil wurde weitergezogen, nun liegt der Entscheid des Obergerichts vor: Verurteilung für den Instructor, Freispruch für den Tauchshop-Inhaber.
Geradezu sensationell die Einschätzung der PADI-Richtlinien durch das Gericht:

"Zwar hätte der Verstorbene nach den internationalen PADI-Standards für sicheres Tauchen die minimale Taucherfahrung für den vom Verurteilten durchgeführten Kurs erfüllt, doch laut Gericht reicht das allein nicht aus: «Mit dem Erfüllen der minimalen PADI-Standards ist es nicht getan.»"

(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!)